Glossar

Ihr Titel
Arbeitsschutzausschuss ASA

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss haben. Diesem Gremium sollen angehören:

  • der Arbeitgeber oder ein Vertreter
  • 2 Betriebsratsmitglieder
  • Betriebsärzte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte (s. § 22 SGB 7)

Der ASA trifft sich mindestens einmal im Quartal und berät über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. (s. § 11 ASiG)

Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

Die genaue Bezeichnung lautet: „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Hier finden sich Regelungen über die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz wie beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Regelungen zur Ersten Hilfe, Durchführung von Unterweisungen.

Hier sind auch die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im Arbeitsschutz beschrieben.

Arbeitssicherheitsgesetz ASiG

Die genaue Bezeichnung lautet: „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Hier finden sich Regelungen über die Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, ihre erforderliche Qualifikation, ihre Stellung im Betrieb und über ihre Zusammenarbeit sowie Überwachungsvorschriften.

Arbeitsunfähigkeit AU

liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Durch die AU wird der Arbeitnehmer von seiner Leistungspflicht aus seinem Arbeitsvertrag entbunden.

AU-Tage

Anzahl der Tage bezeichnet die Dauer der Arbeitsunfähigkeiten.

AU-Fälle

Die Anzahl der Fälle bezeichnet die Häufigkeit der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen in einem Zeitraum. Eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die nicht die Verlängerung einer vorangegangenen ist, wird als eigener Fall gezählt.

Betriebliche Gesundheitsförderung BGF

Zur BGF zählen Maßnahmen von Arbeitgebern, die unter Beteiligung der Organisationsmitglieder durchgeführt werden, um deren Gesundheitskompetenzen zu stärken und gesundheitsförderlicher Bedingungen zu schaffen (Verhalten und Verhältnisse). Damit sollen Gesundheit und Wohlbefinden im Betrieb verbessert und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten werden (nach: DIN Spec 91020).

Anders als im BGM muss dem BGF keine Systematik zu Grunde liegen: Ein einzelner Obstkorb zählt bereits als BGF.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/AU-Bescheinigung

Erkrankte Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigen und bei einer Dauer von mehr als 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung über die AU sowie deren voraussichtliche Dauer (AU-Bescheinigung) spätestens am folgenden Tag einreichen. Der Arbeitgeber kann auch früher eine ärztliche Bescheinigung verlangen (s. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Seit dem 1. Januar 2023 melden Arztpraxen die Krankmeldung elektronisch direkt an die gesetzlichen Krankenversicherungen. Arbeitgeber können die AU-Meldung bei der GKV abrufen.

Betriebsarzt

Betriebsärzte sind von Arbeitgebern gemäß ASiG schriftlich zu bestellen. Es sind Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.

Der Betriebsarzt hat die Aufgaben, Arbeitgebern beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung zu unterstützen. Dazu gehört es unter anderem, den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten wie auch die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten und die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen. Der Betriebsarzt ist dem Unternehmer direkt unterstellt und ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss.

Der Betriebsarzt ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten und diesen, soweit er es verlangt, zu beraten.Details zu Einsatzzeiten und Aufgaben finden sich in der DGUV II.

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Prozess, mit dem Arbeitgeber den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten von einzelnen Beschäftigten nachgehen und zusammen mit den betroffenen Beschäftigten nach Möglichkeiten suchen, künftige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu verringern.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM allen Arbeitnehmern anzubieten, die länger als 6 Wochen (am Stück oder addiert) innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig sind. Den betroffenen Beschäftigten soll geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können. Ziel ist es auch, dass dadurch der Arbeitsplatz der Beschäftigten langfristig erhalten bleibt. (s. § 167 SGB 9).

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind von Arbeitgebern gemäß ASiG zu bestellen (für kleine Betriebe sind Ausnahmen geregelt).

Die Sicherheitsfachkraft hat die Aufgabe, Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Insbesondere soll sie als “Arbeitsschutzmanager” dabei helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und möglichst frühzeitig in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integrieren. Es sind häufig Ingenieur oder Techniker mit einer Zusatzausbildung im Bereich der Arbeitssicherheit.

Die Sicherheitsfachkraft ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss.

Details zu Einsatzzeiten und Aufgaben finden sich in der DGUV II.

AU-Tage je Fall

Bezeichnet die mittlere Dauer eines Arbeitsunfähigkeitsfalls. Diese Kennzahl wird als Hinweis auf die Schwere einer Erkrankung verwendet.

DGUV II

Ist eine Vorschrift der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV und konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Hierin sind die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben und die Ermittlung der Einsatzzeiten (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) erläutert. Abhängig von der Betriebsgröße werden verschiedene Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) festgelegt, die trägerspezifisch ausgestaltet sind.

DIN Spec 91020

Die Spezifikation 91020 des Deutschen Instituts für Normung DINlegte bis Oktober 2020 allgemeine Qualitätsanforderungen an ein Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem fest. Zu einer verbindlichen DIN-Norm ist die Spec nicht geworden.

Sie wurde wegen mangelnder Marktdurchdringung zurückgezogen, aber auch aufgrund der Veröffentlichung der DINISO45001 “Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit -Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung”.

Kennzahlen

Kennzahlen sind quantifizierbare Maße, die verwendet werden, um den Erfolg, die Leistung oder den Zustand einer bestimmten Aktivität, eines Prozesses oder eines Unternehmensbereichs zu bewerten und zu messen. Sie dienen dazu, komplexe Sachverhalte auf einfache Weise darzustellen, um Entscheidungen zu unterstützen und Verbesserungen zu initiieren. Kennzahlen können in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, wie Finanzen, Vertrieb, Produktion, Personalwesen und natürlich auch im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements könnten Kennzahlen zum Beispiel die Teilnahmequote an Gesundheitsprogrammen, die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfalltage oder das Ergebnis von Mitarbeiterbefragungen zur Gesundheit am Arbeitsplatz umfassen. Sie helfen dabei, Ziele zu setzen, Fortschritte zu überwachen und die Effektivität von Maßnahmen zu bewerten.

Krankenstand

Beschreibt den Umfang der Krankmeldungen von Beschäftigten. In Unternehmen wird der Krankenstand meistens durch die Krankheitsquote ausgedrückt.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten

sind Zeiten, z.B. Tage, die Beschäftigte aufgrund einer Krankmeldung vom Arbeitsplatz abwesend sind. Unter (allgemeinen) Fehlzeiten versteht man auch Abwesenheiten vom Arbeitsplatz z.B. aufgrund von Qualifizierungsmaßnahmen oder Urlaub.

Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM

Unter BGM wird das systematische und nachhaltige Vorgehen verstanden, mit dem Arbeitgeber einerseits Strukturen und Prozesse schaffen und gestalten, die gesundheitsförderlich sind.

Und andererseits die Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten befähigen (nach: DIN Spec 91020).

Krankheitsquote/Alternative Bezeichnungen sind: Krankenquote, AU-Quote, Fehlzeitenquote (Achtung: die Definitionen und Berechnungen dieser Quoten sind nicht einheitlich)

zeigt, wieviel Prozent der Sollarbeitszeit aufgrund von Krankmeldungen in Betrieben nicht erbracht werden und macht deutlich, wie viel Personalkapazität fehlt, weil Mitarbeitende krank sind.

Die Formel lautet: Fehltage aufgrund von Krankmeldungen dividiert durch die Anzahl der Arbeitstage, die alle Beschäftigte insgesamt laut Arbeitsvertrag erbringen müssen x 100.

Die Krankheitsquote wird gelegentlich auch als Anteil der Erkrankten im Verhältnis zu allen Beschäftigten ausgedrückt. In einer Fehlzeitenquote können auch andere Abwesenheitsgründe (z.B. Seminarbesuch) enthalten sein. Daher empfiehlt es sich, immer genau hinzuschauen, welche Daten in die Quote eingeflossen sind.

Onboarding

Onboarding (wörtlich „an Board nehmen“) meint – in Verbindung mit neuen Beschäftigten – die Eingliederung und Einarbeitung beim neuen Arbeitgeber. Dabei geht´s keineswegs nur darum, die Neuen mit Infos zu füttern, nach dem Motto “So machen wir das hier”. Ein gutes Onboarding ist weit mehr als eine trockene Einweisung. Es ist eine Einladung, Teil des Ganzen zu werden und bietet Unterstützung dabei.

Präsentismus

Ist die Bezeichnung des Verhaltens von Beschäftigten, trotz Krankheit zu arbeiten. Gründe hierfür können beispielsweise Solidarität mit dem Team oder die Angst vor negativen Konsequenzen sein.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Er muss darüber hinaus entsprechende Maßnahmen umsetzen und sie auf ihre Wirksamkeit prüfen.

Zu den möglichen Gefährdungen zählen auch psychische Belastungsfaktoren, z.B. aus der Arbeitsorganisation oder dem Arbeitsumfeld.

Es gibt Eckpunkte, auf die bei der Durchführung der GfB Psyche zu achten sind. Insgesamt haben Arbeitgeber viel Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung.

Fehlzeiten

sind Zeiten z.B. Tage, die Beschäftigte vom Arbeitsplatz abwesend sind

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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